30+ Therapeuten
Kassenzulassung
Kassenpatient
Die meisten Physiotherapie-Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) deines Arztes. Bitte bring das Original zu deinem ersten Termin mit.
Zuzahlung
10% der Kosten + 10 € pro Verordnung
Zuzahlungsbefreiung
Möglich ab 2% des Bruttoeinkommens pro Jahr
Was Sie mitbringen müssen
Originalrezept + Krankenkassenkarte
Chronisch Kranke
Belastungsgrenze reduziert auf 1% des Einkommens
Privatpatient & Beihilfe
Unsere Preise orientieren sich an den GKV-Sätzen und dem Beihilfehöchstsatz. Durch den Abschluss eines Behandlungsvertrags ist deine Privatversicherung nach aktueller Rechtsprechung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Beihilfepatienten
1,1–1,2-facher Beihilfehöchstsatz
Privatpatienten
1,8–2,0-facher Ersatzkassensatz
Aktuelle Preise
In der Praxis ausgehangen – bei Fragen einfach anrufen
Kein Rezept? Kein Problem.
Du hast Beschwerden, aber noch kein Rezept vom Arzt? Über unsere Heilpraktiker-Sprechstunde kannst du direkt zu uns kommen. Du erhältst einen ausführlichen Befund und eine anschließende Behandlung – ganz ohne Umweg über den Arzt.
Voraussetzung
Keine – direkt Termin vereinbaren
Abrechnung
Selbstzahler – Preise in der Praxis
Blanko-Verordnung
Seit 2021 gibt es in Deutschland die Blanko-Verordnung – ein Modell das Physiotherapeuten mehr Eigenverantwortung bei der Therapieplanung gibt. Der Arzt verordnet die Behandlung, der Therapeut entscheidet eigenständig welche Therapieform, Frequenz und Dauer am besten geeignet ist.
Vorteil für Sie als Patient
Individuellere Behandlung – der Therapeut wählt die optimale Methode direkt nach Befund
Voraussetzung
Ärztliche Blanko-Verordnung – sprechen Sie Ihren Arzt darauf an
Abrechnung
Kassenleistung – wie eine normale Verordnung
Muss ich vor dem ersten Termin zum Arzt?
Nein – über unsere Heilpraktiker-Sprechstunde kannst du direkt zu uns kommen, ganz ohne Rezept. Wenn du ein Kassenrezept hast, bring das einfach zum ersten Termin mit.
Was kostet mich ein Termin als Kassenpatient?
10% der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung. Wer die Belastungsgrenze von 2% seines Bruttoeinkommens bereits erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Das Originalrezept und deine Krankenkassenkarte. Gerne auch Arztbriefe oder Befunde die mit deinen Beschwerden zusammenhängen.
Übernimmt die Kasse auch Hausbesuche?
Ja – wenn der Arzt Hausbesuche auf der Verordnung verordnet hat, werden diese von der Kasse übernommen.